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СтатистикаInformationen über die juristische Entwicklung in Deutschland sowie brisante Prozesse von RA Dr. Björn Clemens
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https://www.bz-berlin.de/meinung/kolumne/kolumne-mein-aerger/berliner-justiz-bevorzugt-migranten
SIEG FÜR MARTIN SELLNER VG Karlsruhe erklärt Aufenthaltsverbot für rechtswidrig Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat mit Urteil 9 K 4719/24 vom 09. März 2026 entschieden, dass ein gegen den IB-Aktivisten verhängtes Aufenthaltsverbot rechtswidrig war. Sellner wollte am 03. August 2024 bei einer Veranstaltung des Freundeskreises "Ein Herz für Deutschland" in Neulingen sein Remigrations-Buch vorstellen. Daraufhin sprach ihm die Gemeinde ein Aufenthaltsverbot für den ganzen Ort aus. Sie bezog sich dabei auf ein Dossier des Verfassungsschutzes, das unterstellte, Teile seiner politischen Positionen seien verfassungswidrig. Darauf kam es aber nicht an, weil § 30 Absatz 2 PolG BaWü als Grundlage der Verfügung eine gesicherte Prognose voraussetzt, dass der Betreffende Straftaten begehen oder zu ihnen beitragen wird. Dazu fehlte es jedoch an hinreichenden Tatsachen. Wörtlich schreibt das Gericht: "Weder hat sie [die Gemeinde] sich hinreichend mit einzelnen aus ihrer Sicht zu erwartenden Äußerungen im Hinblick auf ihre strafrechtliche Relevanz auseinandergesetzt oder diese in tatsächlicher Hinsicht substantiiert, noch ausreichend dargelegt, dass es in der Vergangenheit zu Äußerungsdelikten gekommen ist." Das heißt verklausuliert, dass die Stadt letztlich nichts anderes vortragen konnte, als substanzlose politische Bewertungen. Die Gemeinde Neulingen kann gegen das Urteil die Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim beantragen. Näheres dazu demnächst auf diesem Kanal im Video. RA Dr. Björn Clemens Abonnieren Sie @rechtskampf
VGH Mannheim: Voller Erfolg für AfD Ettlingen Mit Beschluss 1 S 357/26 hat der VGH Baden-Württemberg am Samstag, dem 21.02.2026 der Beschwerde der AfD Ettlingen stattgegeben, soweit ihr in einem Stadthallenstreit auferlegt worden war, Herrn Martin Sellner von der Veranstaltung fernzuhalten. Die Stadt Ettlingen hatte am 06.02.26 ihre ursprüngliche Hallenzusage zurückgezogen, was sie mit der Spekulation begründete, der bekannte IB-Aktivist könne bei der geplanten Wahlkampfveranstaltung der Partei auftreten. Das hatte im Grundsatz schon vor dem VG Karlsruhe (14 K 1528/26) keinen Bestand. Das Gericht hatte der Partei die Halle aber nur mit der Maßgabe zugesprochen, dass Sellner nicht erscheinen dürfe. Diese Auflage hat der VGH nunmehr aufgehoben. Damit hat die AfD zur Gänze obsiegt. Dass die Stadt sich auf diesen Punkt gestützt hatte, war um so unangebrachter, als die Teilnahme von Martin Sellner zu keiner Zeit zur Debatte gestanden hatte. Dr. Björn Clemens, 21.02.2026
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/vg-karlsruhe-14k152826-sellner-afd-remigration-ettlingen
Krah, Fiume, ÖRR – Von allen Seiten wird das Remigrationskonzept attackiert. Ob und wie eine Remigration möglich ist, habe ich mit Martin Sellner und Dr. Björn Clemens besprochen. Hier zum Video: https://youtu.be/AEiZy-HUgpA?si=7oYWgZOSGPSkysSZ
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Hammer-Skins auf Zum zweiten Mal in diesem Jahr erklärte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ein von Bundesinnenministerin Faeser ausgesprochenes Vereinsverbot für rechtswidrig, nachdem im Juni bereits das Magazin Compact eine erfolgreiche Klage geführt hatte. Im jetzigen Fall fand eine inhaltliche Prüfung nicht statt, weil ausschließlich die Frage im Raume stand, ob es den verbotenen Verein als solchen überhaupt gab. Nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts ist das nicht der Fall. 6 A 6 bis 6 A 17/23 Einige weiterführende Erläuterungen von RA Dr. Björn Clemens @rechtskampf
Video mit dem Betreiber des YT- Kanals "nach vorn" zur aktuellen Lage und zu meinem neuen Buch "Die Höllenfahrt der Republik", in dem neben anderem auch die Frage der strafrechtlichen Einordnung der Flüchtlingspolitik von Frau Merkel gestellt wird. Im Gespräch und im Buch wird die gegenwärtige Krise auf grundsätzliche Strukturdefizite unseres Staates zurückgeführt. Das Buch ist ab dem 20. Oktober im Metapol-Verlag erhältlich. https://www.youtube.com/watch?v=6SoBPqX3FC0
https://www.youtube.com/watch?v=LtFZ2tQc8mk In diesem Video diskutiert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens mit Frank Kraemer, dem Betreiber des Kanals "Der dritte Blickwinkel", das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Verbotsverfahren "Compact". abonnieren Sie @rechtskampf
Compact-Verbot aufgehoben Erste Einschätzung von RA u. Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens Am Morgen des 24.06.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (6 A 4/24) das Verbot der Compact GmbH aufgehoben. Allerdings hat es in der Begründung, die in Rechtskraft erwächst, festgehalten, dass das Remigrationskonzept Martin Sellners grundgesetzwidrig sei, soweit es auf ethnisch-kulturelle Kriterien abstelle oder gar Staatsbürger betreffe. Das wurde zum Thema, weil es in den Publikationen von Compact eine Rolle spielte. Genau dieses Ergebnis hatte ich vor zwei Wochen vorhergesehen. Es zementiert trotz des großartigen Erfolges für Jürgen Elsässer und seine Leute den Maulkorb für die patriotische Opposition.
https://auf1.tv/eilt/compact-verbotsprozess-gefahr-fuer-die-gesamte-opposition
🔥 WENDE IM COMPACT-VERFAHREN, DROHT DESHALB DAS VERBOT? 👎 Eine in der Mittagspause der Verhandlung gegebene Einschätzung von Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, gibt eine düstere Prognose für den weiteren Verfahrensverlauf. AUFGEWACHT - DIE DEUTSCHE STIMME: Folgt uns für Nachrichten und Informationen: https://t.me/aufgewachtonline
💥 Eine erste Einschätzung von Rechtsanwalt Dr. Björn Clemens, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, zum ersten Tag im COMPACT-Verfahren. AUFGEWACHT - DIE DEUTSCHE STIMME: Folgt uns für Nachrichten und Informationen: https://t.me/aufgewachtonline
https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/politik-und-zeitgeschehen/kontrafunk-aktuell/kontrafunk-aktuell-vom-20-mai-2025
Aus aktuellem Anlass: DER VOLKSBEGRIFF DES GRUNDGESETZES Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Zentraler Anknüpfungspunkt dabei war wieder einmal der ethnische Volksbegriff. Es ist daher angezeigt zu untersuchen, wie das Grundgesetz den Begriff des Volkes versteht. RA u . Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens geht dieser Frage nach. https://rechtskampf.blogspot.com/2025/05/der-volksbegriff-des-grundgesetzes-eine.html
https://freiburger-standard.de/2024/11/23/der-pegelstand-der-gesinnungsjustiz/
Mein Interview zum Fall Marie Therese Kaiser im Alternativmedium Kontrafunk Die junge AfD-Aktivistin war im Mai 2024 vom LG Verden/A zu 100 Tagessätzen wegen Volksverhetzung verurteilt worden, weil sie einen Post mit der zuspitzenden Überschrift "Willkommenskultur für Gruppenvergewaltigungen?" in einige sozialen Medien gestellt hatte. Am 19.09.2024 hat das OLG Celle diese Entscheidung mit einem fragwürdigen Beschluss bestätigt. Dagegen haben wir inzwischen Verfassungsbeschwerde eingelegt. https://kontrafunk.radio/de/sendung-nachhoeren/lebenswelten/der-rechtsstaat/der-rechtsstaat-gesinnung-oder-gerechtigkeit abonnieren Sie @rechtskampf
Sellner klagt gegen Aufenthaltsverbot Dem IB-Aktivisten und Buchautoren Martin Sellner („Remigration: Ein Vorschlag“) wurde von der Gemeinde Neulingen (Ba-Wü) am 03. August 2024 ein Aufenthaltsverbot ausgesprochen, um ihn an einem Vortrag zu hindern. Anders als in den Fällen von Ausreiseverboten, berief sich die Behörde auf § 30 PolG, der voraussetzt, dass vom Betreffenden die Gefahr ausgeht, er werde eine Straftat begehen oder zu ihr beitragen – ein schwerwiegender Vorwurf. Zur Begründung fiel der Behörde lediglich Sellners politische Tätigkeit ein. Zur angeblichen Straftat, die im Raume gestanden haben soll, erfährt man nichts. Natürlich lässt sich Sellner diese Schikane nicht gefallen. Mit der Klage soll die Rechtswidrigkeit der Maßnahme festgestellt werden. RA und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Björn Clemens, der Sellner vertritt, erläutert Näheres. Folgen Sie @rechtskampf
Freispruch im Hampelmann-Fall Der hier am 12.08.2024 vorgestellte Fall endete heute, am 15.08.24, vor dem AG Dortmund mit einem Freispruch. Der angeklagte Burschenschafter soll auf der Messe "Jagd und Hund" im Februar diesen Jahres einen übereifrigen Tendenzjournalisten "Hampelmann" oder "Suppenkasper" genannt haben. Dessen im Zuge des Verfahrens abgeänderten Aussagen schenkte das Gericht aber keinen Glauben. Erst recht galt das für weitere Tatvorwürfe wie Schubsereien u.ä.. Auch wurde klar, dass der Journalist der Querulant war, der mit Provokationen versucht hatte den Stand zu stören und die Besucher zu belästigen.
https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39 Teilweise Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Compact-Verbotes.
Zwischen Hampelmann und Suppenkasper - Posse am AG Dortmund An der Messe "Jagd und Hund" in Dortmund nahm im Februar 2024 auch die Deutsche Burschenschaft mit einem Info-Stand teil. Wie wir wissen, gefällt die demokratische Meinungsvielfalt nicht Jedem, und so fand sich ein Journalist ein, der die Gäste des Standes belästigte und die Betreiber bepöbelte. Folgerichtig sitzt nun der für den Stand verantwortliche Burschenschafter als Angeklagter vor Gericht, und der Journalist als Geschädigter. Denn er soll als Hampelmann oder Suppenkasper beleidigt worden sein, je nach Erinnerung. Gefundenes Fressen für die Staatsanwaltschaft Dortmund, die gerne politische Prozesse führt - wenn es gegen rechts geht. Die Hauptverhandlung vor dem AG Dortmund findet am Donnerstag, dem 15.08.2024, 10.45 Uhr, Saal 1251 statt. Jeder Interessierte ist eingeladen, sich einen eigenen Eindruck von zu machen. Abonnieren Sie @rechtskampf