Spreegeflüster
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https://youtu.be/CGP3IdlmZNg?is=idTMVhSbj01pGlee
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Heute Abend 20:00 Uhr Live-Stream mit dem Thema: Demonstration in Plauen am Samstag 8.August Mit dem Organisator Marcel Baldauf, dem Unterstützer Thomas Knott und einem interessanten Überraschungsgast. Gerne nehme ich eure Fragen entgegen und stelle sie dem Organisator - vorab oder später im Live-Chat. https://www.youtube.com/live/c9m5iFHyhIY?is=JM3BwI_oXV7m0C1N
Sorry - Gespräch mit Peter Hahne - am 02.08.2026 um 20 Uhr
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Morgen Abend Sonntag 20:00 Uhr Mittelstandsinitiative live mit Peter Hahne im Gespräch YouTube Kanal der MIB: https://youtube.com/@mittelstandsinitiative-brb?si=2eAX3PyBpYhy1kgz
Linksextreme Schmierfinken haben das Bürgerbüro angegriffen Mein Bürgerbüro in Cottbus wurde mit linken Parolen beschmiert. Zufall? Ausgerechnet am Wochenende von „Laut gegen Nazis“ in Cottbus und dem Christopher Street Day in Berlin. Wer fremdes Eigentum beschädigt, greift nicht nur Gebäude an, sondern auch die demokratische Auseinandersetzung. Sachbeschädigung ist kein Protest, sondern schlicht kriminell. Wer von Toleranz spricht, sollte sie auch leben.
https://youtu.be/nnP4Qe9tmWE?is=HwMHte2f1hEsKxt6
Cottbus 21.07.2026 Hat die Stadt Cottbus durch einen Formfehler ein Millionenrisiko geschaffen? Morgen kommt die Cottbuser Stadtverordnetenversammlung zu einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung zusammen. Auf der Tagesordnung stehen zwei Themen, die derzeit für Gesprächsstoff sorgen: der öffentlich diskutierte Antrag zur Gender-Sprache in der Stadtverwaltung sowie das weitere Vorgehen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg zu den Sanierungsausgleichsbeträgen der ehemaligen „Modellstadt Cottbus – Innenstadt“. Während der sogenannte Gender-Antrag bereits für mediale Aufmerksamkeit sorgte, könnte der zweite Tagesordnungspunkt für die Stadt deutlich weitreichendere Folgen haben. Das OVG hob einen Sanierungsausgleichsbescheid auf und erklärte die sogenannten Heilungssatzungen aus dem Jahr 2019 für unwirksam. Bemerkenswert: Nicht die Sanierung der Innenstadt oder die Berechnung der Ausgleichsbeträge waren ausschlaggebend. Nach Auffassung des Gerichts lag der entscheidende Fehler bei der Beschlussfassung und Ausfertigung der Satzungen. Die ausgefertigten Satzungen stimmten demnach nicht mit dem überein, was die Stadtverordnetenversammlung tatsächlich beschlossen hatte. Die Heilungssatzungen sollten frühere Mängel beseitigen – nach Ansicht des Gerichts führten sie jedoch zu neuen Rechtsfehlern. Welche finanziellen Folgen das Urteil haben wird, ist derzeit offen. Die Lausitzer Rundschau berichtet, dass rund 85 Millionen Euro in die Sanierung der Innenstadt investiert wurden (Zeitaum 20 Jahre). Ein Teil dieser Kosten sollte über Sanierungsausgleichsbeträge refinanziert werden. Nun stellt sich die Frage, ob weitere Bescheide betroffen sind und ob der Stadt dadurch erhebliche Einnahmen entgehen oder sogar Rückzahlungen drohen. Wahrscheinlich dürfte es morgen vor allem um die Frage gehen, ob Cottbus gegen die Nichtzulassung der Revision vorgeht oder das Urteil akzeptiert. (Die Sitzung und Details zum Tagesordnungspunkt sind nicht öffentlich.) Ob die Stadtverordnetenversammlung über das weitere gerichtliche Vorgehen überhaupt entscheiden kann oder lediglich informiert wird, dürfte ebenfalls Gegenstand der morgigen Sitzung sein.Das Urteil des OVG liegt Spreegeflüster vor. Spreegeflüster
https://youtu.be/jkwID0e4LxI
Wie bereits in meiner Veröffentlichung am 09.07.26 vermutet, will auch das Bundesland Brandenburg die Informationensrechte seiner Bürger einschränken: Das AIG soll geändert werden - es diente mir z.B. als Grundlage die Cottbuser Corona-Protokolle zu veröffentlichen. https://www.rbb24.de/politik/beitrag/2026/07/brandenburg-akten-einsicht-einschraenkungen-informationsfreiheitsgesetz.html
15.07.2026 Cottbus: Beanstandung des Anti-Gender-Beschlusses wirft neue Fragen auf Nachdem Oberbürgermeister Tobias Schick den von der Stadtverordnetenversammlung mehrheitlich beschlossenen Antrag zur Verwaltungssprache beanstandet hat, liegt inzwischen auch die vollständige rechtliche Begründung der Stadt vor. Die Stadt argumentiert, der Beschluss verstoße gegen die Hauptsatzung. Diese schreibt vor, dass bei Personenbezeichnungen grundsätzlich sowohl die weibliche als auch die männliche Form zu verwenden ist, sofern keine geschlechtsneutrale Bezeichnung möglich ist. Darüber hinaus beruft sich die Verwaltung auf das Brandenburgische Landesgleichstellungsgesetz und führt aus, dass geschlechtergerechte Sprache Aufgabe der Verwaltung sei. Ein Blick in den Originalbeschluss zeigt jedoch einen interessanten Punkt: Verboten werden ausdrücklich lediglich geschlechtersprachliche Sonderformen wie Genderstern (*), Genderdoppelpunkt (:), Genderunterstrich (_) oder Binnen-I. Anschließend heißt es: „Die hauptamtliche Verwaltung und die ehrenamtliche Verwaltung verwenden stattdessen die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung, das generische Maskulinum oder die geschlechtsneutralen Sammelbezeichnungen.“ Ein ausdrückliches Verbot der Paarform „Bürgerinnen und Bürger“ enthält der Beschluss nicht. Vielmehr verweist er ausdrücklich auf die Regeln der amtlichen deutschen Rechtschreibung, zu denen die Paarform gehört. Bemerkenswert ist, dass die Beanstandung der Stadt zwar ausführlich begründet, weshalb der Beschluss aus ihrer Sicht gegen die Hauptsatzung und das Landesgleichstellungsgesetz verstoße, sich jedoch nicht mit der Frage auseinandersetzt, ob die Paarform aufgrund des Verweises auf die amtliche deutsche Rechtschreibung weiterhin zulässig sein könnte. Stattdessen wird vorausgesetzt, dass der Beschluss die Verwendung der Paarform ausschließt. Gerade diese Frage ist jedoch entscheidend. Sollte die Paarform weiterhin zulässig sein, könnte sie sowohl die Vorgaben der Hauptsatzung als auch die Anforderungen an eine geschlechtergerechte Sprache nach dem Landesgleichstellungsgesetz erfüllen. Der behauptete Widerspruch wäre dann zumindest erklärungsbedürftig. Über die Beanstandung wird in einer außerordentlichen Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch, dem 22. Juli 2026, ab 17:00 Uhr erneut beraten. Spreegeflüster Quellen: Rechtliche Beanstandung der Stadt Antrag gegen Gendersprache
15.07.2026 Weitere Corona-Protokolle des Cottbuser Krisenstabes für den Zeitraum 01/2021 bis 05/2022 wurden veröffentlicht. Zu den Protokollen
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In eigener Sache: Ohne Informationsfreiheit gäbe es die Cottbuser Corona-Protokolle nicht. Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus konnte ich ausschließlich über das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG Brandenburg) erhalten. Monatelanger Schriftwechsel, Widerstände der Stadt und schließlich die Einschaltung der Landesbeauftragten für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht waren notwendig, bis die Unterlagen herausgegeben wurden. Genau diese Dokumente sind heute öffentlich und ermöglichen es jedem, das damalige Verwaltungshandeln selbst nachzuvollziehen. Nun sollen genau solche Transparenzrechte massiv eingeschränkt werden. Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Vorgesehen sind unter anderem ein nachzuweisendes „berechtigtes Interesse“, höhere Gebühren und weitere Hürden für Auskunftsanträge. Informationsfreiheitsbeauftragte, Journalistenverbände und Transparenzorganisationen sprechen von einem der schwersten Angriffe auf die staatliche Transparenz seit Einführung des Gesetzes. Sollten diese Pläne umgesetzt werden, würde die Recherche für freie Medienschaffende, unabhängige Journalisten und engagierte Bürger erheblich erschwert. Steigende Kosten und zusätzliche Hürden könnten dazu führen, dass aufwendige Auskunftsverfahren künftig vor allem von finanzstarken Medienhäusern oder großen Organisationen bewältigt werden können. Die Vielfalt unabhängiger Recherchen würde dadurch erheblich geschwächt. Auch wenn das AIG Brandenburg derzeit nicht geändert wurde, zeigt die Entwicklung auf Bundesebene, wohin die Reise gehen könnte. Wer wissen will, wie politische Entscheidungen tatsächlich zustande kommen, ist auf starke Informationsfreiheitsgesetze angewiesen. Ohne sie bleiben viele Vorgänge hinter verschlossenen Türen. Die Veröffentlichung der Cottbuser Corona-Protokolle ist ein konkretes Beispiel dafür, warum diese Gesetze unverzichtbar sind. Transparenz ist kein Privileg der Verwaltung – sie ist ein Bürgerrecht. Spreegeflüster 09.07.26 Quelle Artikel BR24
Die Corona-Protokolle der Stadt Cottbus sind da Ich habe nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG Brandenburg) Akteneinsicht in die Protokolle des Corona-Krisenstabes der Stadt Cottbus beantragt. Nach mehreren Monaten Schriftwechsel mit der Stadt Cottbus und der Einschaltung der Landesbeauftragten für Datenschutz Brandenburg war mein Antrag schließlich erfolgreich. Stand 28.06.2026 stehen die Protokolle vom 27.02.2020 bis zum 31.12.2020 zur Verfügung. Der nächste Teil soll Anfang Juli 2026 folgen. Weitere Protokolle werden anschließend schrittweise veröffentlicht, bis der vollständige Bestand verfügbar ist. Aus Datenschutzgründen sind einzelne Passagen der Protokolle geschwärzt. Dies betrifft überwiegend personenbezogene Daten, insbesondere Namen. Bei berechtigtem Interesse können im Nachgang Anfragen zu geschwärzten Inhalten gestellt werden. Dabei werden die Voraussetzungen für eine Offenlegung jedoch sorgfältig geprüft. Hinweise oder Auffälligkeiten in den Protokollen können gerne an spreegefluester@protonmail.com gemeldet werden. Auf Wunsch wird die Anonymität der Hinweisgeber selbstverständlich gewahrt. Hier die Protokolle downloaden
https://youtu.be/PRVr0kRKckk?is=wVHpxolMvycIsWeS
Am Freitag den 03.07.26 um 18:30 Uhr veranstaltet das Bürgerforum Cottbus den nächsten Themenabend. Der Verein Natura Spremberg e.V. wird seine kritische Sichtweise rund um den geplanten Kupferbegbau vorstellen. Im Anschluss gibt es Zeit für Fragen und Anmerkungen. Der Eintritt ist wie immer frei.
https://youtu.be/Xy_Pg7Llfgg?is=mmgCO2w0Nm_Gi5DY
Mit Klavierbegleitung durch einen Abend voller Volkslieder Am 05. Juni 2026 ab 17:00 Uhr laden wir herzlich zu einem gemeinsamen Liederabend im Bürgerbüro Cottbus ein. Im Mittelpunkt steht das gemeinsame Singen bekannter deutscher Volks- und Frühlingslieder, musikalisch begleitet am Klavier. Volkslieder gehören zu unserem kulturellen Gedächtnis. Sie erzählen von Heimat, Natur, Jahreszeiten, Freude, Wanderschaft und Gemeinschaft. Viele dieser Lieder begleiten Menschen seit Generationen und sind auch heute noch ein schöner Anlass, zusammenzukommen und miteinander zu singen. Geplant ist ein abwechslungsreicher Abend mit bekannten Liedern und kleinen regionalen Köstlichkeiten. Wir freuen uns auf einen geselligen Abend mit Musik, Tradition und gemeinsamer Freude am Singen.