Der Alltagskatholik
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https://youtu.be/AapZ4yf_Qj8
„Das Brot, das du einem Dürftigen reichst, vermag sein Leben nur einen Tag zu fristen. Die Art aber, wie du es reichst, kann ihm zum ewigen Heil gereichen.“ Vinzenz von Paul (1581 - 1660)
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„Es sind nicht die schönen und nicht die langen Gebete auf die Gott achtet, sondern jene die aus dem Grunde des Herzens kommen.“ hl. Pfarrer von Ars
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„Unser Leben kann nicht immer voller Freude, aber immer voller Liebe sein.“ hl. Thomas von Aquin (1225 - 1274)
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„Es gibt nur eines: Entweder herrscht ein Christ über seine Leidenschaften, oder seine Leidenschaften beherrschen ihn. Es gibt keinen Mittelweg.“ hl. Pfarrer von Ars (1786-1859)
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Im Gebet verankert bleiben Wir haben in der vergangenen Woche viel gehört. Unter den vielen Stimmen summierten sich Urteile, Deutungen, Polemiken, kirchenrechtliche Einschätzungen, Medienmeinungen, aber auch gut gemeinte Ratschläge. Die Ereignisse rund um den 1. Juli 2026 haben eine Flut von Worten ausgelöst und manchmal ist es an der Zeit, dem Wort das Schweigen folgen zu lassen. Der Soziologe Peter L. Berger hat in The Sacred Canopy beschrieben, wie religiöse Gemeinschaften ihren inneren Zusammenhalt nicht durch Debatten, sondern durch gemeinsame Praxis aufrechterhalten. Was eine Gemeinschaft trägt, ist nicht zuletzt das, was sie gemeinsam tut und das täglich, verlässlich und still. Für uns ist das das Gebet. Der heilige Paulus schreibt an die Philipper: „Seid um nichts besorgt, sondern bringt in allem durch Gebet und Flehen mit Danksagung eure Bitten vor Gott." (Phil 4,6) Das ist keine Vertröstung, das ist eine Haltung. Die Haltung einer Gemeinschaft, die ihre Zukunft nicht in den Händen von Dikasterien, Theologen und Medienkommentaren weiß, sondern in den Händen unseres Herrn Jesus Christus, den wir lieben und preisen in Ewigkeit. Amen.
Immer im Gespräch bleiben.. Die Ereignisse rund um die Bischofsweihen am 1. Juli 2026 haben die Priesterbruderschaft St Pius X. und auch ihre Gläubigen vor eine neue Situation gestellt. Die Exkommunikation bedeutet vorerst das Ende der so lange geforderten Gespräche mit dem Papst und den Kirchenbehörden. Fakt ist, der Dialog wurde seitens der Kirchenoberen stets verschleppt oder an Bedingungen geknüpft, die nicht hinnehmbar waren. Umso weniger dürfen wir jetzt schweigen! Der Philosoph Jürgen Habermas hat gezeigt, dass Verständigung nicht ein Luxus des guten Willens ist, sondern die Grundbedingung jeder Gemeinschaft. Wer das Gespräch verweigert, überantwortet das Feld denen, die es gerne unter sich haben möchten. Die Medien haben in diesen Tagen ihre Deutungen bereits formuliert; wollen wir sie widerspruchslos hinnehmen? Nein, denn die katholische Tradition ist keine museale Angelegenheit! Sie ist eine Wahrheit, die kommuniziert werden will und muss. Der erste Petrusbrief gibt dafür die Richtung vor: „Seid stets bereit, jedem Rede und Antwort zu stehen, der von euch Rechenschaft fordert über die Hoffnung, die euch erfüllt." (1 Petr 3,15) Das ist kein frommer Rat, das ist ein Auftrag! Viele Fragen werden jetzt auf uns zukommen. Warum die hl. Messe? Warum diese Treue? Warum unser „Jetzt erst recht“? Diese Fragen verdienen ehrliche, geduldige und offene Antworten. Nicht Rückzug, nicht Trotz sind nun gefragt, sondern das ruhige Zeugnis einer Gemeinschaft, die weiß, woran sie glaubt.
Ama et fac quod vis! Liebe - und tu was du willst! hl. Augustinus (354 - 430)
TRAD LIFE MATTERS Mit den Bischofsweihen vom 1. Juli 2026 in Écône verhängte das Dikasterium für die Glaubenslehre die Exkommunikation latae sententiae gemäß can. 1382 CIC und zwar, laut beigelegter Erklärenden Note, nicht nur für die Beteiligten der Weihe, sondern für alle, die der Bruderschaft formell angehören oder mit ihr sympathisieren. Betroffen sind nach konservativen Schätzungen zwischen 800.000 und 1.000.000 Gläubige weltweit. Was das für Menschen bedeutet, die in den Kapellen der Bruderschaft getauft wurden, geheiratet und ihre Toten begraben haben, lässt sich kirchenrechtlich nicht fassen. Émile Durkheim hat gezeigt, dass religiöse Gemeinschaft ein kollektives Erfahrungsfeld ist, in dem Identität, Sinn und Zugehörigkeit konstituiert werden. Wer daraus ausgeschlossen wird, verliert keine Mitgliedschaft, sondern er verliert seine geistige Heimat. Der spätere Kardinal Yves Congar, einer der Väter des Zweiten Vatikanums, hat 1950 festgehalten: Eine Reform, die Spaltung erzeugt, statt zu heilen, verfehlt ihr eigenes Ziel. Was hier geschehen ist, ist keine Säuberung, sondern eine Amputation und sie schadet nicht nur den Ausgeschlossenen, sondern der ganzen Kirche. Den Verbleibenden gilt das Wort des Hebräerbriefs: „Werft eure Zuversicht nicht weg!" (Hebr 10,35) Die Amtsträger der Kirche haben sich in der Geschichte oft geirrt und dann wieder korrigiert. Sie werden es wieder tun müssen.
„Gebet ist für das Geistesleben, was das Atemholen für das Leibesleben ist.“ John Henry Newman (1801 - 1890)
Dableiben wenn nichts mehr geht! Es gibt Augenblicke in der Geschichte von Gemeinschaften, in denen das Weitermachen keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Ein solcher Augenblick ist jetzt. Die Weihen vom 1. Juli 2026 in Écône und die kirchenrechtlichen Konsequenzen, die Rom unmittelbar daraus gezogen hat, haben uns in eine Situation geführt, die niemand leichtfertig beschönigen sollte. Wer heute zur Priesterbruderschaft St. Pius X. gehört, als Priester, als Gläubiger, als Mitglied dieser geistlichen Familie, muss nun mit einer Last leben: der Last des Zweifels anderer, der Last öffentlicher Verurteilung, und nicht selten der Last des eigenen inneren Ringens. Wozu dieser Weg? Lohnt er sich noch? Wir glauben: ja. Nicht weil die Lage einfach wäre. Sondern weil Treue keine Kategorie der günstigen Umstände ist. Haltung bewahren! Die Heilige Schrift kennt diese Situation sehr gut. Der Apostel Paulus schreibt an die Gemeinde in Korinth, die zerrissen ist, die zweifelt, die auseinanderzufallen droht: „Wacht, steht fest im Glauben, handelt mannhaft, seid stark! Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1 Kor 16,13–14) Standhaftigkeit und Liebe sind keine Gegensätze, sondern zwei Seiten derselben Treue. Zusammenhalt bedeutet in dieser Stunde nicht, alle Fragen zum Schweigen zu bringen. Es gibt ernste Fragen, und zwar theologische, kirchenrechtliche und auch persönliche. Zusammenhalten bedeutet jetzt den Einzelnen, die Einzelne, den Priester und Christus in uns nicht alleine zu lassen und gerade jetzt müssen wir die Gemeinschaft suchen in den Sakramenten, im Gebet und im persönlichen Gespräch! Christus selbst hat seine Jünger in der dunkelsten Stunde nicht alleingelassen. Er hat gebetet: „Heiliger Vater, bewahre sie in deinem Namen, den du mir gegeben hast, damit sie eins sind wie wir." (Joh 17,11) Einheit ist demnach kein menschliches Projekt, sondern eine Bitte an den Vater und eine Aufgabe, die uns nun allen gegeben ist.
Kardinal Fernández hat sich selbst widersprochen – und das Kirchenrecht lässt die Exkommunikation ins Leere laufen Liebe Freunde, gestern wurde eine wichtige kanonistische Analyse veröffentlicht, die wir Ihnen nicht vorenthalten wollen. Sie zeigt: Das Dekret vom 2. Juli, das die Exkommunikation der Priesterbruderschaft verkünden sollte, ist kirchenrechtlich handwerklich so schlecht gemacht, dass es seine eigenen Ziele verfehlt. Wir erklären das so einfach wie möglich. Was Rom veröffentlicht hat Am 2. Juli hat das Dikasterium für die Glaubenslehre zwei Dokumente veröffentlicht: ein Dekret und eine sogenannte „Erläuternde Note", beide unterzeichnet von Kardinal Fernández. Das klingt mächtig. Aber im Kirchenrecht ist nicht jedes Dokument dasselbe – und genau hier liegt das Problem. Was wirklich rechtswirksam ist – und was nicht Im Kirchenrecht gibt es eine klare Hierarchie: Ein Dekret kann Strafen rechtswirksam verhängen oder feststellen. Eine „Erläuternde Note" hingegen ist kein Strafrecht. Sie ist eine Erklärung, eine Warnung, eine Meinung – aber sie kann niemanden exkommunizieren. Das Ergebnis: Rechtswirksam exkommuniziert sind durch das Dekret genau sechs Bischöfe – die Weihenden und die Geweihten vom 1. Juli. Das ist alles. Alles andere – die mehr als 700 Priester der Bruderschaft, die Hunderttausenden Gläubigen, die angebliche Ungültigkeit der Beichten und Ehen – steht nur in der Note. Und die Note kann das kirchenrechtlich nicht leisten. Der innere Widerspruch – Rom widerspricht sich selbst Noch bemerkenswerter: Das Dekret selbst – das einzige rechtswirksame Dokument – warnt Priester und Laien im Konditional: „Falls sie sich anschließen, würden sie die Strafe verwirken." Das ist Zukunft. Das heißt: Das Dekret selbst erkennt an, dass Priester und Gläubige die Strafe noch nicht verwirkt haben. Die Note hingegen behauptet im Präsens: Sie stehen bereits im Schisma. Beide Dokumente tragen dasselbe Datum und dieselben Unterschriften. Das ist ein direkter Widerspruch – und im Zweifel gilt das Dekret, nicht die Note. So sagt es Can. 18 des Kirchenrechts ausdrücklich. Die Sakramente bleiben gültig Besonders wichtig für Sie als Gläubige: Papst Franziskus hat den Priestern der Bruderschaft mit dem apostolischen Schreiben Misericordia et misera im Jahr 2016 dauerhaft die Vollmacht zur gültigen Spendung der Beichte erteilt. Ein weiteres päpstliches Schreiben von 2017 hat die gültige Assistenz bei Eheschließungen ermöglicht. Eine dikasteriale Note – also ein Dokument eines Kardinals – kann päpstliche Akte nicht aufheben. Dafür bräuchte es einen ausdrücklichen päpstlichen Widerruf. Den gibt es nicht. Solange er fehlt, bleiben diese Vollmachten in Kraft. Die Beichten und Ehen, die bei Priestern der Bruderschaft gespendet werden, sind weiterhin gültig. Was bedeutet das für Sie? Ganz einfach gesagt: Kardinal Fernández wollte mit einem großen Schlag die gesamte Bruderschaft – Priester und Laien – exkommunizieren. Aber das Instrument, das er dafür gewählt hat, ist kirchenrechtlich dafür nicht geeignet. Er hat ein Dekret für sechs Bischöfe geschrieben und eine Note für alle anderen – und die Note kann keine Strafen verhängen. Das Kirchenrecht schützt Sie hier. Ein Kommentator hat es treffend zusammengefasst: Wo Strafrecht vorlag, gibt es nur sechs Adressaten. Und wo die übrigen genannt werden, gibt es kein Strafrecht. Bleiben Sie ruhig. Bleiben Sie im Gebet. Gehen Sie weiterhin zur heiligen Messe und zur heiligen Beichte. Das Kirchenrecht – ausgerechnet das Kirchenrecht, auf das Rom sich beruft – steht auf unserer Seite. Die vollständige kanonistische Analyse finden Sie hier: https://infovaticana.com/de/2026/07/02/die-von-tucho-verwendete-formel-zur-exkommunikation-von-priestern-und-laien-entbehrt-der-strafrechtlichen-wirksamkeit/ 🙏 *#fürdenliebenGott*
Liebe Freunde, ein weiterer wichtiger Punkt für alle, die sich fragen: Ist die Exkommunikation überhaupt gültig eingetreten? Die Antwort lautet nach näherer kirchenrechtlicher Prüfung: Nein – und zwar aus drei unabhängigen Gründen. Die Ausgangsnorm Rom beruft sich auf Can. 1387 CIC: Eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag zieht normalerweise automatische Exkommunikation nach sich. Aber – und das ist entscheidend – diese Tatstrafe tritt nicht ein, wenn die allgemeinen Regeln über Notstand, Irrtum und Tatstrafen greifen. Und genau das ist hier der Fall. Erster Grund: Echter Notstand – Can. 1323, 4° „Keiner Strafe unterworfen ist, wer aufgrund einer Notlage oder erheblicher Beschwernis gehandelt hat." Die Weihen wurden vollzogen, um das traditionelle Priestertum, die Firmungen, die Weihen und die überlieferten Sakramente für Tausende von Gläubigen zu erhalten. Das ist kein Vorwand – das ist ein echter kirchlicher Notstand. Eine Bischofsweihe ist nicht in sich schlecht, sie ist ein Sakrament. Der Streit betrifft allein die fehlende päpstliche Erlaubnis – nicht die Handlung selbst. Sie geschah nicht zum Schaden, sondern zum Heil der Seelen. Wenn echter Notstand vorliegt: keine Exkommunikation. Zweiter Grund: Schuldloser Irrtum – Can. 1323, 7° „Keiner Strafe unterworfen ist, wer ohne Schuld geglaubt hat." Selbst wenn Rom behaupten würde, es habe objektiv keinen Notstand gegeben – entscheidend bleibt, ob die handelnden Bischöfe ohne Schuld glaubten, dass eine Notlage vorliegt. Es muss nicht einmal bewiesen werden, dass der Notstand objektiv bestand. Es genügt, dass die Handelnden in gutem Glauben davon überzeugt waren. Dann greift Can. 1323, 7° – und keine automatische Exkommunikation tritt ein. Dritter Grund: Keine Tatstrafe – Can. 1324 §3 „Unter den in §1 genannten Umständen trifft den Täter keine Tatstrafe." Selbst wenn jemand sich schuldhaft geirrt hätte – selbst dann verhindert Can. 1324 §3 die automatische Exkommunikation. Man könnte höchstens eine mildere Strafe oder Buße verhängen. Aber eine von selbst eingetretene Tatstrafe kann unter diesen Umständen nicht behauptet werden. Das Ergebnis – selbst im schlimmsten Fall: Selbst wenn Rom sagt: es gab objektiv keinen Notstand, die FSSPX irrte sich, und dieser Irrtum war sogar schuldhaft – selbst dann sagt das Kirchenrecht klar: keine automatische Tatstrafe. Can. 1323, 4°: Echter Notstand → keine Exkommunikation. Can. 1323, 7°: Schuldlos angenommener Notstand → keine Exkommunikation. Can. 1324 §1 + §3: Selbst schuldhaft irrtümlich angenommener Notstand → keine automatische Tatstrafe. 🙏 *#fürdenliebenGott*
Liebe Freunde, in diesen bewegten Tagen erreichen uns viele besorgte Nachrichten, Fragen und auch Verunsicherungen. Das verstehen wir. Was in den letzten Tagen geschehen ist, wiegt schwer – und wir wollen Euch nicht mit frommen Floskeln abspeisen, sondern klar und ehrlich mit Euch sprechen. Wir sind und bleiben römisch-katholisch. Daran ändert kein Dekret etwas. Hören wir auf die Argumente – denn die Wahrheit fürchtet keine Prüfung. Schisma ist keine bloß äußerliche Handlung. Schisma setzt den Willen zur Spaltung voraus – den sogenannten animus schismaticus. Diesen Willen haben wir nicht. Wir haben ihn nie gehabt. Wir bekennen uns zum Primat des Papstes, zur Unfehlbarkeit des Lehramtes, zu den sieben Sakramenten und zum Nizäno-Konstantinopolitanischen Glaubensbekenntnis. Wir handeln nicht gegen die Kirche, sondern für sie. Wer die Kirche retten will, kann sie nicht zugleich verlassen wollen. Das österreichische Strafrecht kennt eine verblüffend analoge Logik, die uns helfen kann, diesen Punkt zu verstehen. §188 StGB stellt unter Strafe, wer öffentlich einen Gegenstand religiöser Verehrung herabwürdigt. Als Bischof Glettler in der Fastenzeit ein großformatiges Foto eines eingeschnürten Schweineherzens im Altarraum aufhängen ließ, erregten sich viele Gläubige – zu Recht – und erstatteten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein. Nicht weil die Handlung kein Ärgernis erregt hätte, sondern weil der Vorsatz fehlte. Glettler wollte keine Herabwürdigung – er handelte aus pastoraler Überzeugung. Ohne nachgewiesenen Willen zum Delikt kein Delikt. Das Gericht hat recht daran getan. Genauso verhält es sich mit uns. Kein Vorsatz zur Spaltung – kein Schisma. So einfach, und so wichtig. Vor allem aber sprechen Tausende von Seelen für sich, die durch das Apostolat der Bruderschaft den katholischen Glauben und die religiöse Praxis wiedergefunden haben. Sie haben gelitten, sie sind aufrichtig, und sie haben nur einen Wunsch: sich durch dieses Werkzeug zu retten, das die Vorsehung ihnen zur Verfügung gestellt hat. Eine Gemeinschaft, die solche Früchte trägt, steht nicht außerhalb der Kirche. Liebe Freunde: Bleibt standhaft. Bleibt im Gebet. Und vertraut darauf, dass die Wahrheit standhält – wenn man ihr die Chance gibt, gehört zu werden. Der heilige Athanasius wurde verbannt. Die Wahrheit nicht. 🙏 #fürdenliebenGott
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„Gehorchet euren Lehrern und folget ihnen; denn sie wachen über eure Seelen, als die da Rechenschaft dafür geben sollen, auf daß sie das mit Freuden tun und nicht mit Seufzen; denn das ist euch nicht gut.“ (Hebräer 13,17)