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‼️ 𝗞𝗔𝗧𝗘𝗥 „𝗦𝗖𝗛𝗠𝗢𝗧𝗭𝗘𝗥“: 𝗪𝗘𝗡𝗡 𝗗𝗔𝗦 𝗞𝗘𝗜𝗡𝗘 𝗦𝗧𝗥𝗔𝗙𝗕𝗔𝗥𝗘 𝗧𝗜𝗘𝗥𝗤𝗨𝗔𝗘𝗟𝗘𝗥𝗘𝗜 𝗪𝗔𝗥 – 𝗦𝗧𝗜𝗠𝗠𝗧 𝗗𝗔𝗡𝗡 𝗘𝗧𝗪𝗔𝗦 𝗠𝗜𝗧 𝗨𝗡𝗦𝗘𝗥𝗘𝗠 𝗚𝗘𝗦𝗘𝗧𝗭 𝗡𝗜𝗖𝗛𝗧❓ 🐈⚖️ ➡️ Die Bilder sind kaum auszuhalten: Kater „Schmotzer“ wird festgehalten, ein Bolzenschussgerät an seinem Kopf angesetzt, danach wird mit einer Schaufel auf das Tier eingeschlagen und schließlich zum Kehlschnitt angesetzt. Während die Tat gefilmt wird, ist im Hintergrund sogar Gelächter zu hören. Dennoch wurden die vier jungen Männer am Landesgericht Innsbruck (unter Ausschluss der Öffentlichkeit) vom Vorwurf der Tierquälerei freigesprochen. Zumal die Staatsanwaltschaft sofort nach Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht abgab, ist diese umstrittene Entscheidung mittlerweile rechtskräftig. Das Gericht ging aufgrund des Sachverständigengutachtens davon aus, dass die Männer das angeblich bereits verletzte Tier von seinem Leiden erlösen wollten und deshalb die für § 222 StGB erforderliche „Mutwilligkeit“ der Tötung nicht erwiesen sei. ➡️ Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger sage ich ganz klar: Auch bei einem derart emotionalisierenden Fall gilt natürlich der in Strafverfahren vorherrschende Grundsatz „in dubio pro reo“. Ebenso klar ist, dass Todesdrohungen gegen die Richterin oder die Freigesprochenen mit einem Rechtsstaat nichts zu tun haben und daher inakzeptabel sind. Dennoch muss Kritik sowie die Frage erlaubt sein, ob hier nicht das Gesetz selbst eine problematische Lücke offenbart: § 222 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB) verlangt bei der Tötung eines Wirbeltieres nämlich sonderbarerweise „Mutwilligkeit“. Das Tierschutzgesetz setzt hingegen wesentlich früher an und verbietet bereits die Tötung eines Tieres „ohne vernünftigen Grund“. Warum muss also für eine gerichtliche Strafbarkeit zusätzlich eine derart schwer beweisbare Voraussetzung erfüllt sein? ➡️ Besonders hinterfragenswert erscheint die Rechtfertigung, man habe den verletzten Kater lediglich von seinen Leiden „erlösen“ wollen. Denn wer darf überhaupt feststellen, dass ein verletztes Tier nicht mehr behandelbar ist und deshalb getötet werden muss? Genau hier setzt auch die Kritik der Österreichischen Tierärztekammer an: Eine solche Entscheidung könne nicht der subjektiven Einschätzung medizinischer Laien überlassen bleiben. Ob eine Verletzung tatsächlich eine Tötung rechtfertigt, bedarf grundsätzlich einer fachkundigen Beurteilung. Ein verletztes Tier ist zu versorgen und erforderlichenfalls zu einem Tierarzt zu bringen und nicht kurzerhand nach eigenem Gutdünken selbst zu „erlösen“. ➡️ Und genau an dieser Stelle zeigt sich die juristische Bruchstelle zwischen Strafrecht und Tierschutzrecht: Während § 222 Abs. 3 StGB für eine gerichtliche Strafbarkeit die „mutwillige“ Tötung eines Wirbeltieres verlangt, verbietet § 6 Abs. 1 Tierschutzgesetz bereits die Tötung eines Tieres „ohne vernünftigen Grund“. Dass die BH Kitzbühel nun ein Verwaltungsstrafverfahren prüft, macht diese Diskrepanz besonders sichtbar: Ein Verhalten kann damit für einen gerichtlichen Schuldspruch wegen Tierquälerei nicht ausreichen und dennoch gegen das gesetzliche Tötungsverbot des Tierschutzrechts verstoßen. ➡️ Vielleicht liegt das eigentliche Problem daher weniger bei einer einzelnen Richterin oder der Justiz als vielmehr bei einem längst zu reformierenden Strafgesetz, das den Schutz eines Tierlebens an eine unnötig hohe und schwer beweisbare Hürde knüpft. Wenn selbst ein derartiges Geschehen – Festhalten, Bolzenschuss, Schaufelschläge, Kehlschnitt, Filmen und Gelächter – am Ende keinen strafgerichtlichen Schuldspruch ermöglicht, muss sich der Gesetzgeber die Frage gefallen lassen, ob § 222 StGB noch den Schutz gewährleistet, den unsere Gesellschaft von ihm erwartet. Denn wenn selbst Schmotzers grausames Ende strafrechtlich folgenlos bleibt, geht es längst nicht mehr nur um diesen einen Kater. Es geht um die Frage, welchen Wert der Schutz eines Tierlebens in unserer Rechtsordnung tatsächlich hat und wann unsere abgehobenen Regierungspolitiker auf legislativer Ebene endlich handeln. 👉https://tirol.orf.at/stories/3366403/
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https://www.mittelstandsblog.blog/uebersozialisierung-warum-so-viele-menschen-im-westen-ihre-eigene-zerstoerung-unterstuetzen/
https://www.mittelstandsblog.blog/wettbewerb-ist-was-fuer-verlierer/
Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch richtet sich in einer als „Wutrede“ bezeichneten Videobotschaft mit ungewöhnlich scharfen Worten gegen eine aus seiner Sicht zunehmende Kriegsrhetorik in Europa. Der Mediziner wirft Politik, Rüstungsindustrie und finanziellen Akteuren vor, von militärischen Konflikten zu profitieren, während die Bevölkerung die Folgen tragen müsse. Zugleich fordert er eine Rückbesinnung auf Frieden, Rechtsstaatlichkeit und nationale Souveränität und ruft seine Zuhörer zu zivilem Widerstand gegen jede Form der Kriegsbeteiligung auf. Artikel hier lesen: https://report24.news/ich-will-keinen-krieg-prof-haditsch-fordert-widerstand-gegen-aufruestung/?feed_id=60837 ➡️ Immer informiert bleiben? Abonnieren Sie @report24news! ➡️ Wir brauchen JETZT Ihre Unterstüzung: report24.news/unterstuetzen ➡️ Auch wenn Sie unsere Inhalte teilen und verbreiten, helfen Sie mit.
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10 beste TIPS zu Prävention & Akutfall bei SOMMERGRIPPE 🌞🌞🌞MORGEN MITTWOCH! PRÄSENZ Pörtschach a.W. Österreichischer Hof Hauptstraße 160 4. Stock UND ODER via Zoom ONLINE & https://us04web.zoom.us/ launch/jc/72788074426😊🪴🌿 Meeting-ID: 727 8807 4426 Kenncode: 4GBN15 bitte mit BILD
https://www.mittelstandsblog.blog/unser-geld-ist-nicht-weg-es-hat-nur-jemand-anderer/
‼️ 𝗖𝗛𝗔𝗧𝗞𝗢𝗡𝗧𝗥𝗢𝗟𝗟𝗘: 𝗘𝗜𝗡 𝗪𝗘𝗜𝗧𝗘𝗥𝗘𝗥 𝗔𝗡𝗟𝗔𝗨𝗙 𝗔𝗨𝗙 𝗨𝗡𝗦𝗘𝗥𝗘 𝗚𝗥𝗨𝗡𝗗𝗥𝗘𝗖𝗛𝗧𝗘 ⚖️📱 ➡️ Die EU (am Foto der Chatkontrolle-Befürworter Manfred Weber von der CSU) unternimmt den nächsten Versuch, die umstrittene Chatkontrolle im Eilverfahren zu verlängern. Über die gravierenden grundrechtlichen Bedenken habe ich bereits mehrfach berichtet. Dass ein derart tiefgreifender Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und die Vertraulichkeit privater Kommunikation immer wieder durch neue Verfahrensvarianten vorangetrieben wird, sollte jeden rechtsstaatlich orientierten Menschen alarmieren. ➡️ Rechtlich bleibt das Kernproblem unverändert: Eine anlasslose und flächendeckende Kontrolle privater Kommunikation steht in einem massiven Spannungsverhältnis zu den Grundrechten auf Achtung des Privatlebens, Datenschutz und freie, unbeeinträchtigte Kommunikation. Genau deshalb haben Datenschutzbehörden, zahlreiche Verfassungs- und IT-Rechtsexperten sowie Bürgerrechtsorganisationen seit Jahren vor der Unverhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen gewarnt. ➡️ Kinderschutz ist eine unverzichtbare staatliche Aufgabe. Er darf aber nicht zum Vorwand werden, um die vertrauliche Kommunikation aller Bürger unter Generalverdacht zu stellen. Wer Freiheit zugunsten flächendeckender Überwachung schrittweise abbaut, gefährdet am Ende genau jene rechtsstaatlichen Werte, die Europa eigentlich schützen sollte. Diese EU dient schon lange nicht mehr den Interessen ihrer Bürger, sondern baut unter dem Deckmantel hehrer Ziele Schritt für Schritt ein Überwachungs- und Kontrollsystem auf, das Freiheit nicht mehr als schützenswertes Grundrecht, sondern zunehmend als staatliches Sicherheitsrisiko begreift. https://exxpress.at/politik/im-eilverfahren-eu-chatkontrolle-geht-in-die-verlaengerung/
https://youtu.be/OpbEwJnWZHU?si=6iUykxbsQiS_UizA
https://youtu.be/HYAh3dfg3mg?is=Q38zXBKrUG31sTSY
ANKÜNDIGUNG Online-Konferenz: Fr., 03.07.2026, ab 18.30 Uhr "Jetzt helfen nur gute Juristen: EMA, RKI, PEI, WHO: Kriminell oder nur ungeschickt? Erfolge für Impfgeschädigte" Die Fachleute: 🔴 Dr. jur. Silvia Behrendt: EMA: Vertuschungen, Versäumnisse, Fehler. Mögliche Aktionen für EU-Bürger 🔴 Prof. Dr. Jörg Matysik, Prof. Dr. Gerald Dyker: 5 Chemiker dokumentieren Verschleierung von EMA und RKI. Juristische Folgen? 🔴 RA Tobias Ulbrich: Erfolge für Impfgeschädigte. BioNTech u.a. in Not. 🔴 Dr. jur. Beate S. Pfeil, MWGFD-Mitglied: Corona-Enquetekommission des Bundestages, aktuelle WHO-Risiken: Forschungs-Verflechtungen, Daueralarm? 🔴 Durch die Sendung führt Dr. Dirk V. Seeling, Dipl. Psychologe u. Verlagsinhaber von Sound-of-truth Die Arzneimittelsicherheit Europas folgt laut vielen Experten nicht mehr der Evidenz, sondern den Pharmaumsätzen. Ob das auch so von den juristischen Instanzen gesehen wird und welche Erfolge oder Blockaden vor juristischen Instanzen Betroffene und Juristen erlebt haben, wird diese Sendung dokumentieren. Die kostenfreie Konferenz findet auf Rumble und YouTube statt. Fragen zum Thema können vorab per Mail an uns (wissen@csmedicus.org) geschickt werden. Anmeldung zur Konferenz erfolgt durch Newsletter-Anmeldung oder im jeweiligen Kanal von csmedicus. Alle Videos bisheriger Konferenzen finden Sie unter: Websitearchiv | YouTube | Rumble http://www.csmedicus.org/
📣 Corona-Aufarbeitung Wir brechen das Schweigen! Die Corona-Jahre haben gezeigt, wie schnell Debatten verengt und Menschen unter Druck gesetzt werden können. Genau deshalb braucht es klare Worte, kritische Fragen und echte Aufarbeitung. Nicht irgendwann. Jetzt. Bei der 4. Sitzung unseres außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses (APCU) sprechen wir über das, was bis heute viel zu wenig aufgearbeitet wurde: Medienmanipulation, öffentliche Stimmungsmache und die offenen Wunden der Corona-Jahre. 🗓 Donnerstag, 02.07.2026 | 🕡 19:30 Uhr 📍 Trenks – Veranstaltungszentrum, Marchtrenk 🎟 Eintritt frei – Anmeldung via Link oder per Mail: https://tinyurl.com/AnmeldungAPCU 🌐 https://www.mfg-oe.at/apcu/ 🎙 Mit dabei: Dagmar Häusler, Joachim Aigner, Manuel Krautgartner, Reinhard Jesionek, Schnipes aka Tom, Alexander Todor-Kostic und Roland Düringer #APCU #CoronaAufarbeitung #Aufklärung #Transparenz #Medienmanipulation #Grundrechte #MFG #Marchtrenk #Diskussion
https://www.mittelstandsblog.blog/oesterreichs-doppelbudget-2027-2028-was-gesagt-wurde-was-nicht-gesagt-wurde/
Hier könnt Ihr die BI unterstützen: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/BI/35 Und eine Stellungnahme abgeben. Ich habe es getan: https://www.parlament.gv.at/gegenstand/XXVIII/SBI/635/ Es ging sehr flott und ohne großen Aufwand. Motiviert auch weitere Personen.
https://youtu.be/O8VCII6Mjo8?si=kt1nO1rXm4hDCcAz Wieder ein super Beitrag von Martin Haditsch!
https://www.mittelstandsblog.blog/das-schicksalsbuch-der-nation/
📣 APCU – Aufarbeitung braucht Konsequenzen. Wir reden über das, worüber andere schweigen. 👉 Mit dabei: Alexander Todor-Kostic Rechtsanwalt, Mediator, Coach und engagierter Grundrechtsaktivist aus Kärnten. Mit seiner langjährigen Erfahrung im Verfassungs-, Straf- und Verwaltungsrecht setzt er sich konsequent für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und den Schutz der Freiheitsrechte ein. Gerade dann, wenn kritische Stimmen unter Druck geraten. Alexander Todor-Kostic zählt zu den juristischen Stimmen, die während der Corona-Jahre offizielle Narrative hinterfragt und auf rechtliche sowie demokratische Missstände aufmerksam gemacht haben. Besonders deutlich wurde seine Kritik am ORF: an Fragen der Objektivität, Ausgewogenheit und Verantwortung öffentlich-rechtlicher Berichterstattung in Krisenzeiten. In Vorträgen, Diskussionen und Beiträgen beleuchtet er die Mechanismen hinter Meinungsbildung, medialem Druck und politischen Entscheidungen aus einer klar rechtsstaatlichen Perspektive. Auch rund um ORF-Berichterstattung, Popularbeschwerden und den ORF-Beitrag machte er immer wieder deutlich, warum Kontrolle, Transparenz und rechtliche Prüfung gerade bei öffentlich-rechtlichen Medien unverzichtbar sind. Bei der 4. Sitzung unseres außerparlamentarischen Corona-Untersuchungsausschusses (APCU) sprechen wir über das, was bis heute viel zu wenig aufgearbeitet wurde: Medienmanipulation, öffentliche Stimmungsmache und die offenen Wunden der Corona-Jahre. 🗓 Donnerstag, 02.07.2026 | 🕡 19:30 Uhr 📍 Trenks – Veranstaltungszentrum, Marchtrenk 🎟 Eintritt frei – Anmeldung via Link oder per Mail: https://tinyurl.com/AnmeldungAPCU ✉️ office@mfg-oe.at 🌐 https://www.mfg-oe.at/apcu/ #APCU #Aufarbeitung #Transparenz #Grundrechte #MFG #Marchtrenk #Demokratie #Rechtsstaat #Corona #Diskussion #ORF #Medienkritik #Meinungsfreiheit
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‼️ 𝗦𝗠𝗔𝗥𝗧 𝗠𝗘𝗧𝗘𝗥: 𝗧𝗥𝗢𝗧𝗭 𝗢𝗙𝗙𝗘𝗡𝗘𝗠 𝗘𝗨𝗚𝗛-𝗩𝗘𝗥𝗙𝗔𝗛𝗥𝗘𝗡 𝗚𝗘𝗛𝗧 𝗠𝗔𝗡 𝗠𝗜𝗧 𝗡𝗘𝗨𝗘𝗠 𝗚𝗘𝗦𝗘𝗧𝗭 𝗚𝗘𝗚𝗘𝗡 𝗦𝗧𝗥𝗢𝗠𝗞𝗨𝗡𝗗𝗘𝗡 𝗩𝗢𝗥 ⚖️🔌 Wiederholt habe ich über das Thema "Smart Meter" berichtet und meine Erfahrungen aus zahlreichen Gerichtsverfahren gegen Netzbetreiber weitergegeben. Gerne teile ich daher das aktuelle Report24-Video meines Kollegen Dr. Gottfried Forsthuber, der in diesem Bereich bereits mehrere richtungsweisende Entscheidungen beim OGH erwirkt hat. Dazu möchte ich noch folgenden, aktuellen Überblick geben: ➡️ 1. Neue Rechtslage seit 24.12.2025 Mit dem neuen ElWG wurde das bisherige Opt-Out-Recht des § 83 ElWOG massiv eingeschränkt. Die Netzbetreiber vertreten nunmehr die Auffassung, dass ein Widerspruch gegen "Smart Meter" nur noch in engen Ausnahmefällen möglich sei und sich selbst dann nur noch gegen bestimmte Datenübertragungen, nicht aber gegen die Installation des intelligenten Messgerät ("Smart Meter") als solches richtet. ➡️ 2. Altfälle dürfen nicht einfach nach neuem Recht beurteilt werden Meiner Meinung verstößt es gegen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien, wenn Netzbetreiber auf bereits vor dem 24.12.2025 eingeleitete Verfahren nunmehr die neue Rechtslage anwenden wollen. Wer als Stromkunde sein damaliges Opt-Out-Recht nach § 83 ElWOG bereits ausgeübt hat, muss nach dieser alten Rechtslage weiter geschützt bleiben. Es gilt das Rückwirkungsverbot hinsichtlich einer neuen Gesetzeslage. ➡️ 3. EuGH-Verfahren weiterhin anhängig – Rechtslage offen Beim EuGH ist das Vorabentscheidungsverfahren C-468/24 zur Auslegung des Begriffs des „intelligenten Messgerätes“ sowie zu gewichtigen grund- und datenschutzrechtlichen Fragen noch anhängig. Dennoch ignorieren manche Netzbetreiber diesen rechtlichen Schwebezustand und versuchen, bereits jetzt Fakten zu schaffen, indem Sie mit laufenden Aufforderungen, den Austausch des Messgeräts unter Drohung der Stromabschaltung beim Kunden erzwingen wollen. ➡️ 4. Unzulässigkeit der Stromabschaltung ohne Gerichtsverfahren Nach der aktuellen Judikatur ist weiterhin klar, dass Netzbetreiber einen behaupteten Anspruch auf Zählertausch aber nicht im Wege der Selbsthilfe durchsetzen dürfen. Die Androhung oder Durchführung einer Stromabschaltung ohne vorherige gerichtliche Klärung ist weiterhin unzulässig. In den von Todor-Kostic Rechtsanwälte vertretenen Fällen konnten bislang sämtliche dieser Gerichtsverfahren bis zur Entscheidung des EuGH unterbrochen werden, dies selbst wenn die Eichfristen beim aktuellen Stromzähler bereits abgelaufen waren. ➡️ 5. Einstweilige Verfügungen gegen Stromabschaltungen erfolgen dennoch Manche Netzbetreiber und Energiekonzerne schalten den Strom beim Kunden trotz der festgestellten Unzulässigkeit dennoch ab. Gegen diesen Akt der ungerechtfertigten Gewalt können sich Stromkunden zwar mit Einstweiliger Verfügung gem. § 381 Z 2 EO erfolgreich vor Gericht zur Wehr setzen, müssen jedoch zur Wirksamkeit idR eine Sicherheitsleistung von EUR 10.000,00 erlegen. Dies könnte strafrechtlich den Tatbestand der Nötigung verwirklichen. ➡️ 6. Auch neue Fälle sind unionsrechtlich keineswegs entschieden Aber selbst Stromkunden, die erstmals im Jahr 2026 zum Zählertausch aufgefordert werden, sind keineswegs rechtlos. Sollte der EuGH zu dem Ergebnis gelangen, dass das frühere österreichische Opt-Out-Recht unionsrechtlich geboten war oder dass der Begriff des „intelligenten Messgerätes“ anders als in der aktuellen IME-VO auszulegen ist, könnte sich die neue Rechtslage auf Basis des ElWOG als unionsrechtswidrig erweisen. ➡️ 7. Fazit und Ausblick Der österr. Gesetzgeber hat die Rechte der Stromkunden durch das neue ElWG eingeschränkt, obwohl das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH bereits anhängig war. Anstatt die unionsrechtliche Klärung abzuwarten, wurden neue gesetzliche Grundlagen geschaffen, obwohl in Österreich schon mehr 90 % der Haushalte bereits mit intelligenten Messgeräten ausgestattet waren. Ob diese Vorgangsweise tatsächlich mit dem Europarecht vereinbar ist, wird letztlich nicht in Wien, sondern in Luxemburg entschieden werden. https://youtu.be/z-iyZxc12LU?si=J-8eIKC65C01HJ0v